Begleitetes Fahren ab 17

Begleitetes Fahren ab 17

Begleitetes Fahren ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.

Wer sich jetzt entschlossen hat, bereits mit 16 anzufangen, um pünktlich zu seinem 17.Geburtstag fertig zu sein, kann bereits jetzt die Anträge stellen. Die Einwilligung von den Erziehungsberechtigten muss dabei bestehen. Ab 16 1/2 Jahren kann der Antrag gestellt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
  • Biometrisches Foto
  • Sehtestbescheinigung
  • Nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
  • Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson